Antrag und Mitteilung von Änderungen
Soweit die tatsächliche Fläche erheblich unter der GAB-Fläche im Rahmen der sog. "Vermutungsregelung" liegt, besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bitte verwenden Sie für eine:
- Nicht- oder abweichende Veranlagung,
- Prüfung, ob überhaupt ein Antrag gestellt werden kann oder
- Meldung von Änderungen (bei Anwendung der tatsächlichen Fläche)
den unten folgenden Vordruck. Bitte beachten Sie die bzw. orientieren Sie sich beim Ausfüllen an den Mustern zum Antrag und grafischem Nachweis.
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim