Aktuelles | "News-Ticker" vom Steueramt (FB5) - jährlich, wiederkehrende Infos/ News
- nach chronologischer Reihenfolge im Jahresablauf -
Nachfolgend finden Sie einige ausgewählte, sich grds. regelmäßig wiederholende Meldungen aus unserem "News-Ticker".
Die regelmäßig wiederkehrenden Fälligkeiten und Zahlungstermine:
... finden Sie in unserer Jahresübersicht.
Januar: Verbrauchsabrechnungen und Jahresbescheide
Wir bedanken uns bei allen, die Ihre Wasserzählerstände und evtl. weitere für die Jahresabrechnungen/-bescheide relevanten Änderungen bzw. Daten wieder rechtzeitig mitgeteilt haben. Unser besonderer Dank gilt dabei allen, die Ihre Stände per Online-Dienst: "Wasserzählerkarte-Online" gemeldet haben und so das ganze Prozedere für alle Beteiligten erheblich erleichtern. Alle zum Zeitpunkt des Buchungslaufs nicht gemeldeten Stände werden zwangsläufig wegen fehlender Mitwirkung von Amts wegen geschätzt. Die Abrechnungen und Jahresbescheide gehen voraussichtlich bis ca. Mitte/ Ende des Monats an die jeweiligen Austräger bzw. zur Post und dürften Ihnen dann wohl spätestens bis Ende Januar vorliegen. Sollten Sie, obwohl Sie eigentlich auch Abgabenschuldner sind, bis Anfang Februar keine Bescheide erhalten haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren - im Voraus besten Dank.
15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr
Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.
Grundsätzlich zum Ende des Monats Februar erfolgt zudem die Abrechnung der Nebenkosten zur Miete (gemäß Jahresabrechnung).
Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
März/April: Abschluss des vorhergehenden Abrechnungsjahres - Periodenwechsel im Verbrauchsbereich
Je nach Möglichkeit und vorliegender Konstellation schließen wir die Verbrauchsperiode des Vorjahres gegen Ende März bzw. Anfang April. Mit dem sog. "Periodenwechsel" erfolgt der finale Abschluss und Änderungen an den Daten sowie Bescheiden, die die Vorperiode betreffen, können danach nicht mehr geändert werden.
Zugleich sind mit dem "Periodenwechsel" auch erstmals neue Erfassungen und Buchungen im Verbrauchsgebührenbereich möglich (wie z.B. Festsetzungen bzw. Änderungen von Vorauszahlungen, die sich nicht automatisch über die Jahresabrechnung ergeben). Insbesondere bei Eigentümerwechseln zum Jahresende kann erst jetzt eine Umschreibung für das neue Jahr - mit zugehöriger Abschlagsfestsetzung beim neuem Eigentümer erfolgen.
November: Ablesung und Meldung der Wasserzählerstände
Gegen Ende November sollten wieder die Schreiben mit der Bitte zur Meldung der Wasserzählerstände bei den Eigentümern oder evtl. beauftragten Personen eingehen. Wir bitten Sie -wie in den Vorjahren- die Wasserzähler zu den jeweiligen Schreiben (bitte auch Zählernummer vergleichen, ggf. ergänzen oder ausbessern) in der Zeit vom 01.12. bis 07.12. abzulesen und anschließend umgehend an uns zu melden. Bitte nutzen Sie dabei vorrangig unser neues Online-Verfahren: "Wasserzählerkarte-Online". Im Voraus besten Dank. Weitere Informationen finden sie unter: https://vg-monheim.de/wasserzaehlerstand.
Dezember/ Januar (Jahresabschluss/-wechsel): Steueramt ca. vom 22.12. bis 02.01. geschlossen
Im Rahmen des Jahresabschlusses und dem Weihnachtsurlaub ist das Steuer-/Abgabenamt (FB5) jeweils mind. einen Werktag vor Heilig-Abend bis einschließlich mind. einen Werktag nach Neujahr (für den Parteiverkehr) geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme, Berücksichtigung sowie Verständnis - Danke.
Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):
Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!
Informationen und Erläuterungen zu einzelnen Aufgaben und Abgabearten
Nachdem nicht alle Informationen in den Bescheiden selbst bzw. auf der Rückseite (mit Rechtsbehelfsbelehrung) abgedruckt werden können, finden Sie auf nachfolgenden Seiten weiterführende Erläuterungen zu ...
- Abgabenrecht/ -wesen (allgemein)
- Grund- und Gewerbesteuer sowie den Realsteuern allgemein
- Hundesteuer (kommunale Aufwandsteuer)
- Beiträgen und Erstattungen für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse
- Wasser-/ Abwassergebühren (Verbrauch) und Kindergartengebühren
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim