Allgemeine, aufgabenübergreifende Informationen aus dem Steuer-/ Abgabenamt (FB5)
Aktuelles in der VG - mit unserem "News-Ticker" vom Steueramt (FB5)
Auf die jeweils aktuellsten Informationen und Termine der Verwaltungsgemeinschaft Monheim wird grundsätzlich unter dem Bereich "Aktuelle Meldungen" hingewiesen. Dort befindet sich auch unser "Ticker" mit den News vom Steueramt bzw. Fachbereich 5 (kurz: FB5)!
Preise, rechtliche Grundlagen und Infos des Staates zum Abgabenrecht/-wesen
- Preise: Abgaben-/ Kostenersätze (nach einzelnen Gemeinden)
- Rechtliche Grundlagen und Hinweise zu Festsetzungen (ehem. Rückseiten)
- "Kommunale Abgaben" (Bayerisches Innenministerium)
Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz)
Unter der Verarbeitung versteht man das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO).
Sie erfolgt im Rahmen der speziellen und allgemeinen rechtlichen Vorgaben, soweit diese zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben erforderlich ist. Die Basis für den gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bilden dabei im Steuer-/ Abgabenamt (FB5) insbesondere:
- Abgabenordnung (vgl. §§ 29b ff. AO)
- Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung: DSGVO)
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 12 - 14 DSGVO
Nachfolgend erhalten Sie neben den allgemeinen Datenschutzhinweisen einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über die Grundlagen zur Datenverarbeitung im Steueramt:
Namen und Link auf die Kontaktdaten des ...
- Verantwortlichen: Verwaltungsgemeinschaft Monheim, Marktplatz 23, 86653 Monheim
- Datenschutzbeauftragten: Mein-Datenschutzberater, Nazibühl 3, 86668 Karlshuld
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (personenbezogener) Daten
Ermittlung, Festsetzung, Buchung und Verwaltung (inkl. Überwachung, Vollstreckung, etc.) ...
- öffentlich-rechtlicher Kommunalabgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren und Kostenerstattungen): Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO (öffentliches Interesse/ Ausübung öffentlicher Gewalt = hoheitliches Handeln) und soweit hierfür eine Pflicht besteht zusätzlich auch nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c DSGVO i.V.m. dem Grundsteuergesetz (GrStG) und Gewerbesteuergesetz (GewStG) bzw. dem Ortsrecht/ Satzungen) i.V.m. dem bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie der Abgabenordnung (AO)
- privatrechtlicher Forderungen oder Verbindlichkeiten (u.a. aus Mieten zuzüglich Nebenleistungen, Pachten, Holzbestellungen/-verkäufen, Mitgliedsbeiträgen zu Vereinen/ Verbänden wie Erholungsgebiet Monheimer Alb e.V. und SoMit e.V., etc.): Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Vertragsverhältnis) i.V.m. jew. Vertrag oder (Vereins-) Satzung und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
- der Gemeinde-/ Holzrechte (Rechtler) inkl. damit verbundener Aus-/ Einzahlungen, Kulturdienst, etc.: Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. öffentlichen Nutzungsrechten (Art. 80 ff. Gemeindeordnung/ GO)
Soweit keine gesetzlichen Ermächtigungen oder vertraglichen Grundlagen vorliegen, handeln wir aufgrund von Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO - wie z.B. bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Rahmen des sog. Lastschrifteinzugs-/ Abbuchungsverfahrens; hier wurde z.B. die Abbuchung und damit zwangläufig die erforderliche Verwaltung der personenbezogenen Daten für Mandate, Bankdaten, etc. im entsprechenden SEPA-Lastschriftmandat ausdrücklich beauftragt.
Empfänger personenbezogener Daten
soweit zur jeweiligen (eigenen) Aufgabenerledigung erforderlich oder im Rahmen von gesetzlich vorgeseher Zusammenarbeit (z.B. Amtshilfe) nach AO, BayVwVfG, GO, ...:
- Intern: Finanzverwaltung (z.B. Zahlungsabwicklung), Verwaltungsleitung (als Vorgesetzte, z.B. bei Rechtsbehelfsverfahren), Hauptverwaltung (z.B. bei Verträgen), usw.
- Extern: Behörden (z.B. Finanzamt, Rechtsbehelfs- und Prüfungsstellen wie Rechtsaufsicht/ Landratsamt und Regierung, Gerichte, etc., evtl. Polizei, Staatsanwaltschaft, usw.), öffentliche Einrichtungen/ weitere Stellen als Beteiligte oder Berechtigte (z.B. Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben, Kreditinstitute, ... ), Bevollmächtigte (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.)
- Drittländer sind grundsätzlich keine Empfänger
Aufbewahrungs-/ Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der jeweiligen kommunalen Aufgabe und im Rahmen der jeweiligen Aufbewahrungspflichten bzw. Verjährungs- sowie Prüfungsfristen erforderlich ist. Maßstab hierfür sind u.a. die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 –171 Abgabenordnung.
Datenschutzrechte der betroffenen Person
Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch (Art. 15 – 18, 20 - 21 DSGVO). Eine Einschränkung dieser Rechte ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) selbst sowie aus weiteren Bundes- und Landesgesetzen (z.B. Abgabenordnung, Bayerisches Datenschutzgesetz).
Des Weiteren besteht bei evtl. Verstößen das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO). Diese ist für die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und für alle übrigen Angelegenheiten der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz.
Weitergeltung von Abgabenbescheiden für folgende Zeitabschnitte
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) und Art. 12 Kommunalabgabengesetz (KAG) gelten Abgabenbescheide, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, grundsätzlich auch für folgende Zeitabschnitte. Diesen sog. "Mehrjahresbescheiden" ist auch zu entnehmen, zu welchen späteren Tagen und mit welchen Beträgen die Abgaben jeweils fällig werden. In diesen Fällen erhalten Sie nicht jedes Jahr einen Bescheid, sondern nur, wenn sich Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben haben.
Informationen und Erläuterungen zu einzelnen Aufgaben und Abgabearten
Nachdem nicht alle Informationen in den Bescheiden selbst bzw. auf der Rückseite (mit Rechtsbehelfsbelehrung) abgedruckt werden können, finden Sie auf nachfolgenden Seiten weiterführende Erläuterungen zu ...
- Abgabenrecht/ -wesen (allgemein)
- Grund- und Gewerbesteuer sowie den Realsteuern allgemein
- Hundesteuer (kommunale Aufwandsteuer)
- Beiträgen und Erstattungen für Haus- bzw. Grundstücksanschlüsse
- Wasser-/ Abwassergebühren (Verbrauch) und Kindergartengebühren
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten bzw. nachgefragten Begriffen!
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim