Basis-Informationen zur "neuen Grundsteuer" (GrSt)
Neubewertung und -festsetzung der Grundsteuer auf Basis der Äquivalenz-, Mess- und Zerlegungsbescheide des staatlichen Finanzamtes (zum Stichtag: 01.01.2022)
Grundsteuer-Reform: Allgemeine Informationen

Im Januar 2025 ergehen komplett neu berechnete Grundsteuerbescheide.
Die Ermittlung des hierfür nötigen Grundsteuermessbetrages erfolgt(e) dabei weiterhin komplett über den Staat bzw. die Finanzämter. An diese sind auch die entsprechenden Grundsteuererklärungen für Neu- und Änderungsveranlagungen zu richten.
Wichtige Grundlagen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie zu Fragen rund um die Grundsteuer finden Sie auf der speziellen Internetseite des BayLfSt:
=> www.grundsteuer.bayern.de (Grundsteuer in Bayern).
Grundsteuer-Hotline und Chat

Die Bayerische Steuerverwaltung hat für Fragen zur Grundsteuer (-bewertung) und zur Abgabe von Steuererklärungen extra eine Telefon-Hotline eingerichtet. Die speziell geschulten Mitarbeiter/-innen im "Bayerischen Grundsteuer-Service" stehen Ihnen
- von Montag bis Donnerstag: zwischen 08:00 – 18:00 Uhr und
- am Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr
... telefonisch unter: (089) 30 70 00 77 zur Verfügung.
Desweiteren hat der Staat einen Chat(bot) für häufige Fragen und erste Hilfen eingerichtet:
=> https://www.elster.de/eportal/start?chatContext=bot:bygrst-bot#openChat
Weitere Informationsquellen zur (neuen) Grundsteuer

- Flyer zur Grundsteuerreform in Bayern (BayLfSt)
- Häufig gestellte Fragen | FAQ (BayLfSt)
- Checkliste für ein Wohngrundstück
- Die Grundsteuerreform in Bayern - Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer | PDF-Version (BayStMF)
- Informationsblatt (BayLfSt)
- Grundsteuerberechnung/-erklärung in Bayern unter: grundsteuer.de/bundesland/bayern
- www.grundsteuerreform.de (Grundsteuerreform in Deutschland)
In Bayern gilt es rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen! Es wird daher -aufgrund der immensen Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen- darum gebeten, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung (sowohl in der ersten/ staatlichen, als auch während der zweiten/ kommunalen Phase) abzusehen.
Wir bitten um Kenntnisnahme, Beachtung sowie Verständnis, dass wir in der Stadt/ Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft Ihnen beim Ausfüllen der Grundsteuererklärungen und in allen weiteren Schritten der ersten Phase (siehe Grafik oben) nicht weiterhelfen können. Diese Stufe bleibt -wie bisher- allein dem Staat vorbehalten, der zu Ihrer Unterstützung eigens die o.a. Stelle mit Hotline (beim Landesamt für Finanzen) geschaffen und die Seite www.grundsteuer.bayern.de eingerichtet hat. Bitte nutzen Sie bei Fragen, Problemen, etc. dieses spezielle Angebot.
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim