Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Grundlagen ... zum Gebührenrecht/-wesen
Neben den allgemeinen Fragen und Grundlagen zum Abgabenrecht/-wesen finden Sie nachfolgend spezielle Antworten zum Gebührenrecht/-wesen:
Grundlagen und Informationen der bayerischen Staatsregierung (im BayernPortal)
Die allgemein, für alle Kommunen/ Abgabenschuldner in Bayern gleichermaßen relevanten Grundlagen (z.B. Beschreibung/ Erläuterung, Fristen, Rechtsgrundlagen, Rechtsbehelf, etc.) werden vom Freistaat zentral unter folgenden Internetseiten des BayernPortals veröffentlicht:
- Wasser- und Abwassergebühren
- Kindergartengebühren
Benutzungsgebühren:
Warum werden Gebühren erhoben bzw. was soll damit finanziert werden?
Gebühren dienen zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten (u.a. laufender/ jährlicher Aufwand für Betrieb und Unterhalt, angemesse Abschreibungen und Verzinsung) einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben. Sie sollen gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) von den Benutzern bzw. den Personen/-gruppen erhoben werden, denen die Benutzung der Einrichtung einen Vorteil bietet.
Warum/ wofür muss ich zahlen (Gebührenpflicht)?
- Die tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen, öffentlichen Einrichtung führt zur Gebührenpflicht, die sich aus Art. 8 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) ergibt und durch die ergänzenden, auf den kommunalen Stammsatzungen (Wasserabgabesatzung/WAS und Entwässerungssatzung/EWS) basierenden Abgabensatzungen (Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgung/BGS-WAS bzw. zur Entwässerungseinrichtung/BGS-EWS) konkretisiert wird.
- Die öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr stellt die Gegenleistung für das tatsächliche Nutzen (z.B. der öffentlichen Wasserversorgung/ Entwässerung und weiterer Einrichtungen) dar.
Einzelne Benutzungsgebühren:
Rechtliche Grundlagen zu Gebühren:
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim