Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Grundlagen zu Abwassergebühren
Neben den allgemeinen Fragen und Grundlagen zum Abgabenrecht/-wesen, den Gebühren sowie den Benutzungsentgelten für Wasser/ Kanal finden Sie nachfolgend spezielle Antworten zu den Verbrauchsgebühren:
Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Entwässerungseinrichtungen (allgemein)
Welche Arten von Abwasser gibt es?
- Schmutzwasser: verunreinigtes Abwasser/ Brauchwasser
- Niederschlagswasser: natürliches, unbehandeltes Regen-/ Oberflächenwasser
Die detaillierte Begriffsbestimmung findet sich u.a. in § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (Abwasser) sowie in der Entwässerungssatzung der jeweiligen Gemeinde.
Kann bzw. darf jede Form von Abwasser in die öffentliche Einrichtung eingeleitet werden?
Nein! Es gibt zahlreiche Stoffe, die auf keinen Fall in das öffentliche Abwassersystem gelangen dürfen und daher einer spezielle Behandlung bedürfen. Die Einleitungsverbote können u.a. ebenfalls der Entwässerungssatzung der jeweiligen Gemeinde entnommen werden.
Einzelne Benutzungsgebühren:
Rechtliche Grundlagen zu Gebühren:
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim