Abwasser-/ Kleineinleiterabgabe
Für welche Grundstücke wird die Abwasserabgabe (AWA) erhoben?
Die Abgabe wird für Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, für dessen Einleitung die Gemeinde anstelle des Einleiters abgabepflichtig ist. Sie beruht auf der gemeindlichen Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.
Wie lange gilt mein Bescheid?
Die AWA wird nach der Einwohnerzahl ermittelt, die sich in vielen Fällen nicht so häufig ändert. Daher gilt der jeweilige Bescheid (mit den gleichen Fälligkeitstagen und Beträgen) auch für die folgenden Jahre, soweit sich keine Änderungen ergeben haben und daher die bisherige Festsetzung nicht durch einen neuen bzw. geänderten Bescheid ersetzt werden muss.
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim