Neue Abwassergebühren: Trennung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr (NWG)
Nach den Informationsveranstaltungen und -schreiben im Mai 2011 wurden die für die Einführung der sog. "gesplitteten Abwassergebühr" erforderlichen Grundlagen ermittelt und zum Abschluss die neuen Preise für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr berechnet. Diese, fortgeschriebenen Gebührensätze und alle weiteren rechtlichen Grundlagen für die Gebührenfestsetzung können der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) auf der Seite zum Ortsrecht der Stadt Monheim entnommen werden.
Weiterführende Links
Informationen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr (NWG)
Die Einführung war aus rechtlichen Gründen erforderlich und soll zu einer verursachungsgerechteren Gebührenfestsetzung (im Bereich des Niederschlags-/ Oberflächenwassers) führen.
Antrag und Mitteilung von Änderungen
Soweit die tatsächliche Fläche erheblich unter der GAB-Fläche im Rahmen der sog. "Vermutungsregelung" liegt, besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim