Neue Abwassergebühren: Trennung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr (NWG)
Nach den Informationsveranstaltungen und -schreiben im Mai/ Juni 2018 wurden die für die Einführung der sog. "gesplitteten Abwassergebühr" erforderlichen Grundlagen ermittelt und zum Abschluss die neuen Preise für die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr berechnet. Diese, fortgeschriebenen Gebührensätze und alle weiteren rechtlichen Grundlagen für die Gebührenfestsetzung (insbesondere § 10 a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung | BGS-EWS) können auf der Seite zum Ortsrecht der Gemeinde Buchdorf entnommen werden.
Die wesentlichsten Inhalte und Ergebnisse zur Einführung der NWG in der Gemeinde Buchdorf
... finden Sie in nachfolgenden, aktualisierten PDF-Dokumenten:
- Info-/ Merkblatt zur Niederschlagswassergebühr (NWG)
wichtigste Hinweise, Erläuterungen zu einzelnen Begriffen und Hilfestellung
- Präsentation zu den Informationsveranstaltungen (WipflerPLAN)
mit Erläuterung der Gründe für die Einführung, die konkreten Änderungen bei der Berechnung und vor allem das weitere Vorgehen mit der Möglichkeit zur Antragsstellung
- Erstinformation/ Präsentation im Gemeinderat (aktualisiert)
entsprechend dem aktuellen Stand angepasste, allgemeine Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwasser-/ Niederschlagswassergebühr (NWG) in Buchdorf
Weiterführende Links
- Informationen zur Einführung der Niederschlagswassergebühr (NWG)
Die Einführung war aus rechtlichen Gründen erforderlich und soll zu einer verursachungsgerechteren Gebührenfestsetzung (im Bereich des Niederschlags-/ Oberflächenwassers) führen.
- Antrag und Mitteilung von Änderungen
Soweit die tatsächliche Fläche erheblich unter der GAB-Fläche im Rahmen der sog. "Vermutungsregelung" liegt, besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim