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Landratsamt Donau-Ries - Digitales Bauantragsverfahren

Mittwoch, 10. Januar 2024

Bauanträge künftig direkt beim Landratsamt einreichen

 Das Landratsamt teilt mit, dass sich zum Start des neuen Jahres weitreichende Änderungen beim Stellen eines Bauantrages ergeben haben. Künftig besteht die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital einzureichen.

Bauherren bzw. die von ihnen beauftragten Entwurfsplaner können seit dem 01. Januar 2024 ihre Anträge über das Bayernportal per Online-Formular an das Bauamt des Landratsamtes Donau-Ries übermitteln (Link: https://yourls.donau-ries.de/bauantragonline). In diesem Fall helfen Informationsfelder beim Ausfüllen des Bauantrags. Eine Einreichung digitaler Dokumente (z.B. als PDF-Dokumente) per E-Mail an das Landratsamt Donau-Ries stellt keine wirksame Antragstellung dar.

Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, den Bauantrag mit dem gewohnten Formblatt in Papierform einzureichen. Es besteht also keine Pflicht zur digitalen Antragstellung.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag künftig direkt beim Landratsamt (nicht wie bisher bei der jeweiligen Gemeinde) einzureichen ist. Die Beteiligung der Gemeinde ist jedoch nach wie vor gewährleistet, d. h. die Gemeinde wird dann vom Landratsamt über den jeweils eingereichten Antrag informiert und muss dann über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden.

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde. Direkt bei der Gemeinde dürfen demnach nur noch folgende Anträge in Papierform eingereicht werden:

  • Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Bauvorhaben hält alle Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans ein)
  • isolierte Ausnahmen/Befreiungen/Abweichungen
  • Anzeigen zur Beseitigung
  • genehmigungsfreie Abgrabungen

Auch wenn Anträge und Unterlagen überwiegend direkt beim Landratsamt einzureichen sind, empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde sowohl im digitalen als auch im analogen Verfahren.

Nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Donau-Ries – Fachbereich Bauwesen zu entnehmen.

(Bauamt, Landratsamt Donau-Ries)

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