Shooting Monheim am 3.8.2019

Meldung der Zählerstände der Wasseruhren für das (ab)laufende Abrechnungsjahr (Anfang Dezember)

Gegen ca. Ende November ergehen von uns die jährlichen Aufforderungen zur Selbstablesung mit der Bitte, alle Wasseruhren in der Zeit vom 01.12. bis 07.12. selbständig abzulesen und anschließend die zugehörigen Stände bis spätestens 08.12. an uns zu melden.

Sofern Ihr Zähler zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ableseaufforderungen (ca. Anfang November) noch nicht bei uns vorliegt, ergeht bei späterem Eingang ggf. eine Aufforderung (mit angepasster Meldefrist) gegen ca. Mitte Dezember. Der zugehörige Verbrauchsgebührenbescheid könnte daher evtl. ebenfalls etwas später zugestellt werden.

Melden Sie Ihren Wasserzählerstand ONLINE. Mit der neuen "Wasserzählerkarte-Online" (WZKO) geht das sehr einfach und komfortabel. Sie brauchen hier nur noch Ihre Zugangsdaten (laut o.a. Schreiben mit der Aufforderung zur Selbstablesung) und im Anschluss den Zählerstand eintragen, das Ganze absenden und fertig! Nach erfolgreicher Meldung erhalten Sie -bei Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse- automatisch eine Zusammenfassung und Bestätigung Ihrer gemeldeten Daten per E-Mail.

Für eine erfolgreiche Übermittlung und anschließende maschinelle Verarbeitung ist die Richtig- und Verwendbarkeit der von Ihnen gemeldeten Daten entscheidend. Bitte beachten Sie daher evtl. Prüf- bzw. Warnhinweise während Ihrer Online-Meldung und kontrollieren Sie die Stimmigkeit Ihrer erfassten Daten (insbesondere des jeweiligen Wasserzählerstandes) vor dem Versenden.

Eine Nutzung von "WZKO" kann nur erfolgen, wenn uns Anfang November zum jeweiligen Wasserzähler eine stimmige Zählernummer vorliegt. Sollten Sie daher keine Meldung (mehr) über diesen Dienst vollziehen können, bitten wir Sie, die anderen Kommunikationswege (siehe unten) zu nutzen und uns zugleich kurz mitzuteilen, dass die Online-Meldung nicht funktioniert hat. Im Voraus besten Dank.

Bei Unstimmigkeiten, Problemen, wichtigen Ergänzungen, Abweichungen/ Änderungen und Rückfragen

... bitten wir Sie uns Ihr Anliegen gezielt -neben der Online-Meldung- zukommen zu lassen. Hierzu können Sie die bekannten weiteren Kommunikationswege (insb. unser sicheres, verschlüsseltes FTAPI-Mail-Verfahren bzw. das Kontaktformular der sog. "SubMitBox" des Steueramtes) nutzen; die bewusst einfach gehaltene und nur auf das absolut Wesentlichste begrenzte Online-Meldung sieht hierfür keine Möglichkeit vor.

Bei einer nicht erklärlichen Abweichung der verbrauchten Menge (im Vergleich zum Vorjahr) legen wir Ihnen nahe, die hier beschriebenen Schritte systematisch nachzuvollziehen, um möglichst zeitnah evtl. Probleme und Schäden entdecken und so weitere Zusatzkosten verhindern zu können.

Schriftliche Meldung per Post oder Fax:

Sofern Sie das bevorzugt zu nutzende Standardverfahren der Online-Meldung nicht verwenden können, benötigen wir das Aufforderungsschreiben zur Wasserzählerablesung vom November (in vollem Umfang) im Original oder als Kopie zurück. Bitte nutzen Sie keine andere Form der Mitteilung und schneiden Sie das genormte Meldeblatt auch nicht zu.

Um den Zählerstand verarbeiten zu können, ist dieser eindeutig und gut leserlich in die speziell dafür vorgesehenen Kästchen (auf der rechten Seite) einzutragen.

Bitte beachten:

Sollten Sie Eigentümer mehrerer Anwesen und/oder mehrere Zähler eingebaut sein, so bitten wir Sie, besonders darauf zu achten, dass die abgelesenen Zählerstände jeweils unter dem zugehörigen Wasserzähler (beim Online-Service sind allein die Zählernummer bzw. die auf dem Ablesesaufforderungsschreiben aufgedruckten Benutzerdaten ausschlaggebend) erfasst bzw. auf dem richtigen Schreiben eingetragen werden, das zur entsprechenden Wasseruhr passt. Zur besseren Orientierung ist im Online-Verfahren sowie auf der rechten Seite des Schreibens neben der Abnahmestelle, dem Standort des Wasserzählers und den Daten der letzten Ablesung zusätzlich die Zählernummer ausgewiesen, die mit der Nummer Ihres Wasser­zählers vor Ort ver­glichen werden sollte. Im nebenstehenden Bild finden Sie ein Muster, der bei uns in der Regel verbauten Wasseruhren mit einer kurzen Beschreibung, wo die Zählernummer und der Stand in der Regel zu finden sind.

Bei größeren Abweichungen zum Vorjahres­verbrauch bitten wir Sie, diese (z.B. online per Mail/ Kontaktformular oder bei Rückgabe des Meldeschreibens auf der Rückseite) kurz zu erläutern sowie unbedingt Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. für evtl. Rückfragen anzugeben.

Zusätzlich zu Ihrem aktuellen Wasserzählerstand benötigen wir noch das tatsächliche Ablesedatum und bei Rückgabe des Schreibens Ihre Unterschrift. Bitte vollziehen Sie Ihre Meldung möglichst umgehend über den neuen Online-Dienst: "Wasserzählerkarte-Online" und nur falls es dort Probleme geben sollte oder sie diesen nicht nutzen können, ersatzweise auf dem schriftlichen Wege bis spätestens 08. Dezember. Evtl. erforderliche schriftliche Meldungen oder auch ggf. zusätzliche Informationen, Erläuterungen, etc. sind dabei an die jeweilige Stadt/Gemeinde oder an die Verwaltungsgemeinschaft Monheim, Marktplatz 23, Monheim zurückzugeben bzw. die entsprechenden Informationen auf andere Weise direkt an das Steueramt zu übermitteln (z.B. per FTAPI - Mail-System bzw. SubmitBox, E-Mail oder Fax).

Bei Rückfragen, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter den Telefon-Nrn.  09091/ 90 91 -26, -27, -29 oder -48 gerne zur Verfügung. Für Ihre Kooperation und Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.

 

 

Großviehabrechnung bei Landwirten und Tierhaltern (ohne Zweitwasserzähler)

Sofern bei Ihnen die Abrechnung nach Großvieheinheiten erfolgt und keine abweichende Mitteilung bezüglich der Tierhaltung eingeht, wenden wir für diese und auch kommende Abrechnungsperioden die jeweils zuletzt bekannten Grundlagen an. Sollten sich daher bezüglich des Tierbestandes Änderungen zur letzten Festsetzung ergeben, bitten wir Sie, diese anhand einer Kopie des Bestandsregisters bzw. Bescheides der Tierseuchenkasse oder ersatzweise durch unser Formblatt bei Änderungen zur Viehhaltung mitzuteilen – vgl. Bekanntmachung.

Die Änderungen bitten wir bis spätestens 08. Dezember (ggf. mit der Meldung der Zählerstände der Wasseruhren) an die Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Monheim zurückzugeben, gerne auch per Fax (09091/9091-44) oder E-Mail (steueramt@vg-monheim.de).

Schätzung des Verbrauchs bei nicht fristgemäßer Mitteilung des Wasserzählerstandes

Wir bitten um Kenntnisnahme, Beachtung und Verständnis, dass Ihr Verbrauch vom System (ohne weitere Prüfung) automatisch geschätzt wird, wenn der Zählerstand nicht rechtzeitig (zum Zeitpunkt des Abrechnungslaufs) bei uns vorliegt. So muss generell davon ausgegangen werden, dass bei einer bis nach den Weihnachtsfeiertagen bzw. bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode unterbliebenen Mitteilung des Zählerstandes die Abrechnung mit einer i.d.R. automatisch (grds. anhand des Vorjahresverbrauchs) vom System geschätzten Verbrauchsmenge erfolgt.

Ein später eingehender, von der Schätzung abweichender Zählerstand kann dann grds. nicht mehr berücksichtigt werden und rechtfertigt im Falle der Schätzung wg. fehlender Mitwirkung auch keine Änderung der Verbrauchsgebührenabrechnung.

   

Die wesentlichsten Grundlagen zur Abrechnung der Verbrauchsgebühren (Wasser/ Abwasser) finden Sie in den zugehörigen Satzungen unter dem Ortsrecht der jeweiligen Kommune.

    


Abschließend sagen wir Ihnen nochmals herzlichen Dank für Ihre aktive Mithilfe bei der Ermittlung der relevanten Daten für die anstehende Verbrauchsabrechnung, wünschen eine schöne, besinnliche Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr und verbleiben mit den besten Grüßen.

 

Ihr Steuer-/ Abgabenamt (FB5) der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

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